
Sie wollen uns finanziell unterstützen?
Das geht bei FIS durch eine Spende bzw. durch eine Zustiftung.
Hier eine kurze Erklärung zu den beiden Möglichkeiten:
Spenden oder Zustiften
Die Spende ist die klassische Form, die Arbeit gemeinnütziger Organisationen finanziell zu unterstützen. Bei einer Spende ist die Fuldaer-Integrations-Stiftung (FIS) rechtlich verpflichtet, das Geld "zeitnah", also spätestens im folgenden Jahr auszugeben. Die Zuwendung trägt daher direkt dazu bei, laufende Projekte zu unterstützen.
Stiftungen gehen genau den umgekehrten Weg, denn sie dürfen ihr Vermögen nicht ausgeben. Nur die jährlichen Erträge aus dem Vermögen dienen der Projektarbeit; das Kapital selbst bleibt erhalten.
Mit einer "Zustiftung" erhöhen Sie den Kapitalstock der Fuldaer-Integrations-Stiftung (FIS), deren Arbeit Sie langfristig fördern möchten.
Wenn Sie überzeugt sind, dass die Integration von Menschen mit Behinderung eine langfristige Lösung erfordert, so ist die Fuldaer-Integrations-Stiftung (FIS) mit ihren Zielen eine ideale Möglichkeit für Sie.
Spenden und stiften ist etwas sehr Persönliches. Das heißt aber nicht, dass Sie nur allein aktiv werden sollen. Gerade die FIS ist eine gute Plattform für ein gemeinsames Engagement mit Ihrem Partner oder Ihrer Familie.
Regelmäßige Zustiftungen in Form eines Dauerauftrages (sei der Betrag noch so gering) erhöhen die Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen zu helfen.
Der Spendenabzug bietet die Möglichkeit, die Spende, d.h. das Vermögen, das auf die Fuldaer-Integrations-Stiftung (FIS) übertragen wird, steuermindernd in der persönlichen Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Die Voraussetzung für den Spendenabzug ist gegeben, wenn Sie (Stifter) eine Ausgabe zur Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke geleistet haben und Sie eine Spendenbescheinigung der FIS vorlegen können.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit ist in der Höhe beschränkt. So sieht das Steuerrecht einen Abzug von 5% bzw. 10 % (10 % bei mildtätigen Stiftungen wie die FIS) vor. Dies führt dazu, dass eine Übertragung auf die FIS bis zu 5 bzw. 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des Stifters als Sonderausgabe abzugsfähig sind. Darüber hinaus ist ein erweiterter Spendenabzug in Höhe von bis zu 20.450 € möglich. Möchten Sie daher eine langfristige oder eine kurzfristige Wirkung erzielen? Lassen Sie sich ggf. beraten.

- Fuldaer Integrationsstiftung (FIS)
- Heinrich-von Bibra-Platz 1d
- 36037 Fulda
- Telefon: O661 901 65 34
- Fax: O661 901 65 35
- Stiftungskonto bei der Sparkasse Fulda
- Bankleitzahl 530 501 80
- Konto Nummer 13000145
Auf dem Spendenbeleg brauchen Sie nur den Vermerk "Spende" bzw. "Zustiften" eintragen.
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