UNSERE STIFTUNGSVERFASSUNG

Ziel und Zweck der Stiftung:
Zweck der „Fuldaer Integrations-Stiftung” ist die Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • Durchführung von Maßnahmen für Menschen mit Behinderung in offener sozialer Behindertenarbeit
  • Durchführung von Maßnahmen für junge Menschen, die diese dazu befähigen, ihre persönlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen zu verbessern und/oder die der Integration in die Gesellschaft dienen (wie Frühförderung, gemeinsame Erziehung im Kindergarten, gemeinsamer Unterricht, Errichtung von Integrationsfirmen, Angebote im Betreuten Wohnen und Wohnheimen u.a.)
  • Durchführung von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerten, Ausstellungen und Vorträgen
  • Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO), beispielsweise durch Angebote der Offenen Hilfen, Begleitung beim Übergang von der Schule in den Beruf
  • Förderung herausragender Konzepte auf dem Gebiet der Integration, z.B. durch Ausschreibung eines Integrationspreises
  • Unterstützung von Personen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage im Sinne des § 53 Nr. 2 AO befinden (z.B. durch finanzielle Zuwendungen oder Sachleistungen, wie Verpflegung oder Unterbringung.)
  • Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO für steuerbegünstigte Körperschaften, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen